1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Equipunktur-Naturheilpraxis für
Pferde und Hunde, Inhaberin Frau Sina-Marie Ahnefeld, im Folgenden als „Dienstleister“
bezeichnet, und Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Patientenbesitzer,
Bevollmächtigter oder Verfügungsberechtigter über ein Tier – im Folgenden als “Kunde”
bezeichnet. Die Vorrangigkeit abweichender, beidseitig vereinbarter Vertragsabreden
gem. § 305b BGB ist hiervon unberührt.
2. Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs. 1 BGB.
Der Behandlungsvertrag wird rechtsverbindlich geschlossen, wenn der Kunde das
Angebot des Dienstleisters mündlich oder schriftlich annimmt. Nach Zustandekommen ist
er Grundlage der Geschäftsbeziehungen, die AGB werden hiermit durch den Kunden
akzeptiert.
3. Ablehnung oder Abbruch eines Behandlungsvertrages
Der Dienstleister ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen
abzulehnen. Dies gilt insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht
erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Dienstleister aufgrund seiner
Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die
ihn in Gewissenskonflikte bringen können. Auch aggressives Verhalten des Tieres vor
oder während der Behandlung berechtigt den Dienstleister zum Abbruch oder Ablehnung
weiterer Dienstleistungen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Dienstleisters
für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten. Die
Verpflichtung, in Notfällen zu helfen, bleibt hiervon unberührt.
4. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Der Kunde stimmt der Leistungserbringung an seinem Tier durch den Dienstleister zu,
entweder ausdrücklich oder stillschweigend. Das Ziel der durch den Dienstleister
erbrachten Maßnahmen wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den
Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und
seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.
Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich miteinbezogen, soweit es für die Aussage erforderlich ist
Der Dienstleister erbringt mit der Ausübung der Leistungen seine Dienste gegenüber dem
Kunden, nicht erst mit dem Erreichen eines Zielzustandes.
Das Erreichen des Zielzustandes hängt maßgeblich von der Mitwirkung des Kunden ab.
Neben seiner, oder einer durch ihn beauftragten Person, Anwesenheit bei der
Maßnahmenanwendung durch den Dienstleister ist der Kunde zu keiner weiteren aktiven
Mitwirkung verpflichtet.
Die durch den Dienstleister angebotenen Leistungen beinhalten Methoden, die
schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen.
Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht
zielgerichtet. Soweit der Auftraggeber die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und
ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten,
diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Dienstleister
schriftlich zu erklären.
In Einzelfällen kann es zu sogenannten Erstreaktionen/Erstverschlimmerungen der
gezeigten Symptome kommen. Hierzu wird der Kunde durch den Dienstleister aufgeklärt
und die Wahl der Anwendungen ggf. angepasst.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg der erbrachten Dienstleistungen zum Erreichen des
Zielzustandes kann nicht garantiert und auch kein Heilversprechen gegeben werden.
Der Dienstleister behält sich je nach Schwere und Art der Erkrankung eine Überweisung
an einen Tierarzt vor.
5. Haftung
Der Kunde bestätigt, eine gültige Haftpflichtversicherung für sein Tier abgeschlossen zu
haben, um bei Schäden an Dritten abgesichert zu sein.
Dienstleisterseitig wird jegliche Haftung für Schäden am Tier ausgeschlossen, die wegen
fehlerhafter Angaben zum Tier oder durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Kunden
entstehen. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausstattung
und Einrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller
Höhe.
Sollte dem Tier durch kundenseitige Unterlassung oder Verhinderung der durch den
Dienstleister beratenen oder durchgeführten Maßnahmen ein Schaden entstehen oder
kommt das Tier zu Tode, ist die Haftbarmachung des Dienstleisters hierfür ausdrücklich
ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Kunde Mitwirkung unterlässt, zu der er nicht
verpflichtet ist.
6. Termine
Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich miteinbezogen, soweit es für die Aussage erforderlich ist
Termine müssen vorab mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Die Verbindlichkeit
ergibt sich bei Bestätigung durch den Dienstleister.
Termine, die im Zeitraum von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin
kundenseitig abgesagt werden, werden dem Kunden mit einem Betrag von 60 Euro sowie
gegebenenfalls weiterer, tatsächlich entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Termine auch kurzfristig abzusagen oder zu
verschieben. Der Kunde wird darüber ausreichend früh in Kenntnis gesetzt. Bereits
entrichtete Gebühren werden gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet.
Beeinträchtigungen im öffentlichen Verkehr oder sonstige Widrigkeiten können bei
Hausbesuchen Verspätungen verursachen. Ab einer Verspätung die länger als 15 Minuten
beträgt, wird, die telefonische Erreichbarkeit vorausgesetzt, der Kunde informiert.
7. Honorar und Vergütung
Der Dienstleister hat für geleistete Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe der
Vergütung und die Berechnung von gegebenenfalls anfallenden Mehr- oder Fahrkosten
richten sich, sofern nicht individuell zwischen Dienstleister und Kunde vereinbart wurden,
nach der aktuellen Preisübersicht der Equipunktur – Naturheilpraxis für Pferde und Hunde.
Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Behandlung in Bar oder per elektronischen
Zahlungsverkehrswegen gemäß der aktuellen Preisübersicht der Equipunktur –
Natuheilpraxis für Pferde und Hunde.
Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden verpflichtet sich der Dienstleister, nur eine
einzige Mahnung zu versenden; die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,- €. Erfolgt die
Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird der Dienstleister ohne weitere
Benachrichtigung den Vorgang einem Inkassounternehmen übergeben und das
gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch nehmen.
Vermittelt der Dienstleister Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B.
Laborleistungen), so ist der Dienstleister berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung
gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Kunden
in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. Hierbei ist der Dienstleister von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen
dem Dritten und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB
auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Dienstleister und Dritten (z.B.
Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen
Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt. In
Quittungen und Rechnungen werden diese Beträge gesondert ausgewiesen. Hierbei wird
sich der Dienstleister von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile
gewähren lassen. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, für die Vermittlung begleitender
Leistungen gegenüber dem Kunden eigene Honorare geltend zu machen. Lässt der Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich miteinbezogen, soweit es für die Aussage erforderlich ist
Dienstleister Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht sind diese
Leistungen Bestandteil des Honorars des Dienstleisters.
8. Datenschutz
Der Kunde willigt der Speicherung von Daten zur Dokumentation im Zusammenhang mit
der Leistungserbringung durch den Dienstleister ein.
Diese Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Hiervon ausgenommen
sind Daten, deren Weitergabe zur Absprache mit anderen Leistungserbringern (z.B.
Tierarzt oder anderer Therapeuten, die das Tier des Kunden behandeln) im Sinne der
Optimierung der durch den Dienstleister erbrachten Dienste geeignet sind. Zu diesem
Zwecke entbindet der Kunde den Dienstleister gegenüber dem behandelnden Tierarzt und
den einzelnen Therapeuten untereinander, sowie den behandelnden Tierärzten von ihrer
Schweigepflicht gegenüber dem Dienstleister.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Dienstleister
ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Soltau.