Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Equipunktur-Naturheilpraxis für

Pferde und Hunde, Inhaberin Frau Sina-Marie Ahnefeld, im Folgenden als „Dienstleister“

bezeichnet, und Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Patientenbesitzer,

Bevollmächtigter oder Verfügungsberechtigter über ein Tier – im Folgenden als “Kunde”

bezeichnet. Die Vorrangigkeit abweichender, beidseitig vereinbarter Vertragsabreden

gem. § 305b BGB ist hiervon unberührt.

2. Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs. 1 BGB.

Der Behandlungsvertrag wird rechtsverbindlich geschlossen, wenn der Kunde das

Angebot des Dienstleisters mündlich oder schriftlich annimmt. Nach Zustandekommen ist

er Grundlage der Geschäftsbeziehungen, die AGB werden hiermit durch den Kunden

akzeptiert.

3. Ablehnung oder Abbruch eines Behandlungsvertrages

Der Dienstleister ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen

abzulehnen. Dies gilt insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht

erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Dienstleister aufgrund seiner

Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die

ihn in Gewissenskonflikte bringen können. Auch aggressives Verhalten des Tieres vor

oder während der Behandlung berechtigt den Dienstleister zum Abbruch oder Ablehnung

weiterer Dienstleistungen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Dienstleisters

für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten. Die

Verpflichtung, in Notfällen zu helfen, bleibt hiervon unberührt.

4. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

Der Kunde stimmt der Leistungserbringung an seinem Tier durch den Dienstleister zu,

entweder ausdrücklich oder stillschweigend. Das Ziel der durch den Dienstleister

erbrachten Maßnahmen wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den

Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und

seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.

Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich miteinbezogen, soweit es für die Aussage erforderlich ist

Der Dienstleister erbringt mit der Ausübung der Leistungen seine Dienste gegenüber dem

Kunden, nicht erst mit dem Erreichen eines Zielzustandes.

Das Erreichen des Zielzustandes hängt maßgeblich von der Mitwirkung des Kunden ab.

Neben seiner, oder einer durch ihn beauftragten Person, Anwesenheit bei der

Maßnahmenanwendung durch den Dienstleister ist der Kunde zu keiner weiteren aktiven

Mitwirkung verpflichtet.

Die durch den Dienstleister angebotenen Leistungen beinhalten Methoden, die

schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen.

Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht

zielgerichtet. Soweit der Auftraggeber die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und

ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten,

diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Dienstleister

schriftlich zu erklären.

In Einzelfällen kann es zu sogenannten Erstreaktionen/Erstverschlimmerungen der

gezeigten Symptome kommen. Hierzu wird der Kunde durch den Dienstleister aufgeklärt

und die Wahl der Anwendungen ggf. angepasst.

Ein subjektiv erwarteter Erfolg der erbrachten Dienstleistungen zum Erreichen des

Zielzustandes kann nicht garantiert und auch kein Heilversprechen gegeben werden.

Der Dienstleister behält sich je nach Schwere und Art der Erkrankung eine Überweisung

an einen Tierarzt vor.

5. Haftung

Der Kunde bestätigt, eine gültige Haftpflichtversicherung für sein Tier abgeschlossen zu

haben, um bei Schäden an Dritten abgesichert zu sein.

Dienstleisterseitig wird jegliche Haftung für Schäden am Tier ausgeschlossen, die wegen

fehlerhafter Angaben zum Tier oder durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Kunden

entstehen. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausstattung

und Einrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller

Höhe.

Sollte dem Tier durch kundenseitige Unterlassung oder Verhinderung der durch den

Dienstleister beratenen oder durchgeführten Maßnahmen ein Schaden entstehen oder

kommt das Tier zu Tode, ist die Haftbarmachung des Dienstleisters hierfür ausdrücklich

ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Kunde Mitwirkung unterlässt, zu der er nicht

verpflichtet ist.

6. Termine

Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich miteinbezogen, soweit es für die Aussage erforderlich ist

Termine müssen vorab mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Die Verbindlichkeit

ergibt sich bei Bestätigung durch den Dienstleister.

Termine, die im Zeitraum von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin

kundenseitig abgesagt werden, werden dem Kunden mit einem Betrag von 60 Euro sowie

gegebenenfalls weiterer, tatsächlich entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.

Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Termine auch kurzfristig abzusagen oder zu

verschieben. Der Kunde wird darüber ausreichend früh in Kenntnis gesetzt. Bereits

entrichtete Gebühren werden gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet.

Beeinträchtigungen im öffentlichen Verkehr oder sonstige Widrigkeiten können bei

Hausbesuchen Verspätungen verursachen. Ab einer Verspätung die länger als 15 Minuten

beträgt, wird, die telefonische Erreichbarkeit vorausgesetzt, der Kunde informiert.

7. Honorar und Vergütung

Der Dienstleister hat für geleistete Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe der

Vergütung und die Berechnung von gegebenenfalls anfallenden Mehr- oder Fahrkosten

richten sich, sofern nicht individuell zwischen Dienstleister und Kunde vereinbart wurden,

nach der aktuellen Preisübersicht der Equipunktur – Naturheilpraxis für Pferde und Hunde.

Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Behandlung in Bar oder per elektronischen

Zahlungsverkehrswegen gemäß der aktuellen Preisübersicht der Equipunktur –

Natuheilpraxis für Pferde und Hunde.

Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden verpflichtet sich der Dienstleister, nur eine

einzige Mahnung zu versenden; die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,- €. Erfolgt die

Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird der Dienstleister ohne weitere

Benachrichtigung den Vorgang einem Inkassounternehmen übergeben und das

gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch nehmen.

Vermittelt der Dienstleister Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B.

Laborleistungen), so ist der Dienstleister berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung

gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Kunden

in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. Hierbei ist der Dienstleister von den

Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen

dem Dritten und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB

auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Dienstleister und Dritten (z.B.

Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen

Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt. In

Quittungen und Rechnungen werden diese Beträge gesondert ausgewiesen. Hierbei wird

sich der Dienstleister von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile

gewähren lassen. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, für die Vermittlung begleitender

Leistungen gegenüber dem Kunden eigene Honorare geltend zu machen. Lässt der Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich miteinbezogen, soweit es für die Aussage erforderlich ist

Dienstleister Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht sind diese

Leistungen Bestandteil des Honorars des Dienstleisters.

8. Datenschutz

Der Kunde willigt der Speicherung von Daten zur Dokumentation im Zusammenhang mit

der Leistungserbringung durch den Dienstleister ein.

Diese Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Hiervon ausgenommen

sind Daten, deren Weitergabe zur Absprache mit anderen Leistungserbringern (z.B.

Tierarzt oder anderer Therapeuten, die das Tier des Kunden behandeln) im Sinne der

Optimierung der durch den Dienstleister erbrachten Dienste geeignet sind. Zu diesem

Zwecke entbindet der Kunde den Dienstleister gegenüber dem behandelnden Tierarzt und

den einzelnen Therapeuten untereinander, sowie den behandelnden Tierärzten von ihrer

Schweigepflicht gegenüber dem Dienstleister.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Dienstleister

ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Soltau.